Stellungnahme der Karl-Georg-Haldenwang-Schule Leonberg zur Abschiebung eines Schülers mit geistiger Behinderung nach Nigeria
Die Schulgemeinschaft der KGHS nimmt mit großer Bestürzung und tiefem Bedauern die vollzogene Abschiebung ihres Schülers Simone Erihamatoe zur Kenntnis. Simone, der in Klasse 3 unsere Schule besuchte, lebt mit einer geistigen Behinderung und war in besonderem Maße auf die kontinuierliche pädagogische, therapeutische und sozial-emotionale Unterstützung angewiesen, die ihm im Rahmen unseres schulischen Angebots gewährt wurde. Nach unseren Informationen wurde er gemeinsam mit seiner Mutter und seiner Schwester in der Nacht vom 13. auf den 14.07.2026 durch die Polizei aus der Wohnung in Ditzingen geholt und nach Frankfurt gebracht. Einen Tag später wurde die Familie im Flugzeug dann nach Nigeria abgeschoben.
Pädagogische und menschliche Verantwortung
Der Schüler war fest in die Schulgemeinschaft integriert und zeigte trotz seiner Beeinträchtigungen deutliche Entwicklungsfortschritte. Diese Fortschritte waren das Ergebnis langfristiger, individuell abgestimmter Fördermaßnahmen, die in enger Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und der Familie umgesetzt wurden. Die abrupte Unterbrechung dieser Maßnahmen durch die Abschiebung stellt aus pädagogischer Sicht einen erheblichen Rückschritt dar und gefährdet die bisher erreichte Stabilität und Entwicklung des Kindes.
Schutzbedürftigkeit und besondere Vulnerabilität
Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung gelten nach deutschem und internationalem Recht als besonders schutzbedürftig. Die Abschiebung in ein Land, in dem weder die notwendige medizinische Versorgung noch die sonderpädagogische Förderung gesichert erscheint, widerspricht aus unserer Sicht dem Grundsatz des Kindeswohls sowie den Leitlinien der UN‑Behindertenrechtskonvention.
Eingabe bei der Härtefallkommission – Ablehnung trotz besonderer Schutzwürdigkeit
Im Vorfeld der Abschiebung wurde durch die Schulleitung in Abstimmung mit Simones Mutter eine Eingabe bei der Härtefallkommission Baden‑Württemberg vorgenommen. In dieser Eingabe wurden die besondere Schutzwürdigkeit des Schülers, seine gesundheitliche und entwicklungsbezogene Vulnerabilität sowie die Bedeutung seines Verbleibs im vertrauten schulischen und therapeutischen Umfeld umfassend dargestellt.
Trotz dieser fundierten Darstellung und trotz der klaren Hinweise auf die erheblichen Risiken für das Kindeswohl wurde die Eingabe abgelehnt. Die Schule nahm diese Entscheidung mit Unverständnis und Sorge zur Kenntnis.
Auswirkungen auf die Schulgemeinschaft
Die Situation hat bei Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern sowie dem gesamten pädagogischen Team große Betroffenheit ausgelöst. Unsere Kinder und Jugendliche reagierten mit Unverständnis und Sorge, da sie den Schüler als Teil ihrer Gemeinschaft erlebt haben. Wir sind traurig und empört.
Appell
Die Schulgemeinschaft der KGHS spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass Entscheidungen über den Aufenthalt von Kindern mit Behinderung stets unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls, der medizinischen Versorgungslage und der pädagogischen Kontinuität getroffen werden. Wir appellieren an die zuständigen Behörden, in vergleichbaren Fällen die Expertise von sonderpädagogischen Einrichtungen frühzeitig einzubeziehen und die besondere Vulnerabilität der betroffenen Kinder umfassend zu würdigen.
Darüber hinaus möchten wir ausdrücklich den Wunsch der Mutter hervorheben, die sich mit großer Entschlossenheit und Sorge für eine Wiedereinreise ihrer Familie nach Deutschland einsetzt. Aus pädagogischer und menschlicher Sicht unterstützen wir diesen Wunsch, da nur im vertrauten schulischen, therapeutischen und sozialen Umfeld die notwendige Stabilität und Förderung gewährleistet werden kann, die für die Entwicklung des Kindes unabdingbar ist.
Leonberg, den 23.7.26
Für das Kollegium
Timur Erdem, Schulleiter
Für die Elternschaft
Dr. Ines Kalker, Elternbeiratsvorsitzende
Stellungnahme zur Abschiebung