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An unserer Schule gibt es mehrere Kooperationsklassen, in denen Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Bildungsanspruch eine Klasse an einer allgemeinbildenden Schule bilden. Im Rahmen einer kooperativen Organisationsform wird eine Klasse des jeweiligen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) an eine Grundschule bzw. weiterführende Regelschule ausgelagert (Schulgesetz § 15, 6). Dort wird mit einer weiteren Klasse der Regelschule eine Kooperationsklasse gebildet, in der das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Einschränkungen zur Normalität werden soll. Die Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch bleiben formal weiterhin Schüler/-innen des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ).
„…Nach 4 gemeinsamen Schuljahren sind wir begeistert von der besonderen Klassengemeinschaft der Kooperationsklasse. Unser Kind hat in allen Bereichen von diesem Angebot profitiert. Der gemeinsame Schulbesuch mit den Schüler/-innen mit Einschränkungen haben das soziale Lernen sowie die Ausbildung von Empathie und Toleranz in einem hohen Ausmaß gefördert.“